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Steuern Danijel

Steuern in Kroatien – Was du als Auswanderer wissen musst

Steuern in Kroatien – Was du als Auswanderer wissen musst

Steuern in Kroatien – Was du als Auswanderer wissen musst

Wenn du von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Kroatien ziehst, ist eines der wichtigsten Themen: Steuern. Wer in Kroatien steuerlich ansässig wird, muss sein weltweites Einkommen in Kroatien versteuern. Aber das kroatische Steuersystem ist übersichtlich, EU-konform und in vielen Fällen sogar günstiger als in DACH-Ländern.

In diesem Artikel erfährst du, wer in Kroatien steuerpflichtig ist, wie die Einkommensteuer funktioniert, welche Freibeträge und Zuschläge es gibt und wie du Doppelbesteuerung vermeidest. Wenn du noch nicht sicher bist, ob ein Umzug für dich infrage kommt, lies zuerst unseren Überblick von DACH nach Kroatien ziehen.

Kroatien bietet im EU-Vergleich attraktive Steuersätze: 10% Körperschaftssteuer (bis 1 Mio. € Umsatz), 20%/30% Einkommensteuer, keine Gewerbesteuer. Die Mehrwertsteuer (PDV) beträgt 25%. Kroatien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, sodass du nicht doppelt Steuern zahlst. Wenn du dir einen Überblick über deine persönliche Steuersituation wünschst, berate ich dich gerne oder vermittle dir einen spezialisierten kroatischen Steuerberater.

Wer ist in Kroatien steuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt: Wer in Kroatien seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, gilt als unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, du musst dein weltweites Einkommen in Kroatien versteuern.

Kriterien für Steuerpflicht

  • Du hältst dich mehr als 183 Tage im Jahr in Kroatien auf.
  • Du hast einen ständigen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Kroatien.
  • Du meldest dein Einkommen bei der kroatischen Steuerbehörde (Porezna uprava).

Wer die 183-Tage-Grenze überschreitet oder seinen Lebensmittelpunkt nach Kroatien verlegt, wird in der Regel steuerlich ansässig. Das ist unabhängig davon, ob du als Angestellter, Selbstständiger, Unternehmer oder Digital Nomad arbeitest.

Einkommensteuer in Kroatien: Sätze und Freibeträge

Die Einkommensteuer (Porez na dohodak) ist progressiv gestaffelt. Es gelten zwei Hauptsteuersätze:

Jährliches Einkommen (EUR) Steuersatz
bis 47.780 € 20 %
ab 47.781 € 30 %

Zusätzlich können kommunale Zuschläge („Prirez“) anfallen – je nach Gemeinde zwischen 0 % und 18 %. In Zagreb beträgt dieser Zuschlag zum Beispiel 18 %, in Split 15 %, in Dubrovnik 10 % und in kleineren Orten oft 0–10 %.

Beispiel: Bei 20 % Einkommensteuer und 18 % Zuschlag in Zagreb zahlst du effektiv 23,6 % auf das untere Einkommen. Das ist deutlich niedriger als die Spitzensteuersätze in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Unternehmensbesteuerung und Selbstständigkeit

Wer ein Unternehmen gründet oder als Selbstständiger arbeitet, sollte die kroatische Körperschaftsteuer (Porez na dobit) kennen:

Unternehmensform Steuersatz
Kapitalgesellschaft (d.o.o.) 10 % bis 1 Mio € Umsatz, danach 18 %
Einzelunternehmen Einkommensteuer
Pauschalversteuerung möglich Bei Kleinunternehmern bis ca. 40.000 € Umsatz

Kroatien hat mit 10 % Körperschaftsteuer bis 1 Mio. € Umsatz einen der niedrigsten Steuersätze in der EU. Auch hier können lokale Abgaben oder Sozialabgaben hinzukommen. Die Buchhaltungspflichten variieren je nach Rechtsform.

Mehrwertsteuer (PDV) in Kroatien

Die Mehrwertsteuer (PDV) beträgt:

  • 25 % – Regelsatz
  • 13 % – Tourismus, Gastronomie, Zeitungen, Medikamente
  • 5 % – Grundnahrungsmittel, Bücher, medizinische Hilfsmittel

Unternehmer müssen sich bei einem Jahresumsatz über ca. 60.000 € für die PDV registrieren lassen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien regelt, dass Einkommen nicht doppelt besteuert wird:

  • Du versteuerst dein Einkommen nur in Kroatien, wenn du dort ansässig bist.
  • In Deutschland wird es ggf. im Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
  • Wichtig: Eine saubere Abmeldung aus Deutschland und Wohnsitzmeldung in Kroatien ist Voraussetzung.

Wer beide Länder verbindet – zum Beispiel durch Familie, Arbeit oder Immobilie – sollte die steuerliche Ansässigkeit genau prüfen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Steuerliche Registrierung und Pflichten

Wenn du in Kroatien Einkommen erzielst – sei es als Angestellter, Selbstständiger oder Unternehmer – musst du dich bei der Porezna uprava, der kroatischen Steuerbehörde, registrieren. Diese Registrierung ist verpflichtend und sollte zeitnah nach Aufnahme deiner Tätigkeit erfolgen.

Du erhältst dabei eine persönliche Steueridentifikationsnummer (OIB), die für alle steuerlichen Vorgänge erforderlich ist. Wenn du noch keine OIB hast, lies unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung OIB beantragen für EU-Bürger.

Die laufenden Pflichten hängen von deiner Tätigkeit und Unternehmensform ab. Selbstständige und Firmeninhaber müssen in der Regel monatliche Vorauszahlungen leisten und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Auch Umsatzsteuer (PDV) kann bei entsprechender Schwelle relevant werden.

Wer die Fristen verpasst oder seine Angaben nicht korrekt macht, riskiert Bußgelder oder Nachzahlungen.

Digital Nomad Visa und Steuerbefreiung

Kroatien war eines der ersten EU-Länder mit einem echten Digital Nomad Visa:

Aspekt Details
Dauer Bis zu 12 Monate
Verlängerung Nach 6 Monaten Pause erneut möglich
Steuerpflicht Keine in Kroatien
Familiennachzug Möglich

Wer ein entsprechendes Visum erhält, ist von der kroatischen Einkommensteuer für ein Jahr befreit – solange das Einkommen aus dem Ausland stammt und die Tätigkeit ortsunabhängig ist. Wichtig ist eine korrekte Anmeldung und der Nachweis über Versicherungsschutz und ausreichende Mittel.

Mindesteinkommen für Digital Nomad Visa

  • 2.540 € pro Monat (3 × kroatischer Durchschnitt)
  • Gültige Krankenversicherung in Kroatien
  • Arbeitgeber außerhalb Kroatiens
  • Nachweis über Unterkunft und Führungszeugnis

Als EU-Bürger hast du ohnehin Freizügigkeit. Das DN-Visa ist trotzdem interessant, weil du auch bei 183+ Tagen keine kroatische Steuerpflicht hast und keine Registrierung als Resident nötig ist.

Kapitalerträge und Krypto

Kroatien hat klare Regeln für Kapitalerträge und Krypto:

Kategorie Besteuerung
Dividenden 10 %
Zinsen 10 %
Kursgewinne (>2 Jahre) 10 %
Kursgewinne (<2 Jahre) Einkommensteuer
Krypto 10 % (nach 2 Jahren steuerfrei)

Für kleine und mittlere Unternehmer und Krypto-Investoren lohnt sich sehr ein steuerlicher Wohnsitz in Kroatien.

Unternehmensgründung in Kroatien

Kroatien bietet verschiedene Gesellschaftsformen:

Form Stammkapital Besteuerung
d.o.o. (GmbH) 2.500 € 10 % / 18 %
j.d.o.o. (Mini-GmbH) 1 € 10 % / 18 %
Einzelunternehmer 0 € Einkommensteuer

10 % Körperschaftsteuer ist einer der niedrigsten in der EU.

Fazit: Steuern in Kroatien sind übersichtlich und oft günstiger

Das Thema Steuern in Kroatien ist kein Hexenwerk – aber erfordert solide Vorbereitung. Mit einem maximalen Einkommensteuersatz von nur 23 % (inkl. Zuschlag) liegt Kroatien weit unter den Spitzensätzen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Wer als DACH-Bürger nach Kroatien zieht, sollte die steuerliche Ansässigkeit früh klären, das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen und die laufenden Pflichten sauber erfüllen. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, der beide Länder kennt.

Möchtest du persönliche Beratung zu Steuern in Kroatien?

Schau regelmäßig in meinem Blog vorbei, hier erscheinen laufend neue Artikel rund um das Leben und Arbeiten in Kroatien. Du hast konkrete Fragen zu Steuern, Wohnen, OIB oder Aufenthaltsanmeldung? Dann melde dich über mein Kontaktformular für ein kostenloses Erstgespräch. Ich freue mich, auf deine Anfrage.

Über den Autor

Danijel Živčić

Danijel ist Gründer von Kroatien Experte und lebt in Zagreb. Mit seinem deutsch-kroatischen Hintergrund und jahrelanger Erfahrung mit kroatischer Bürokratie hat er bereits zahlreichen DACH-Bürgern beim erfolgreichen Umzug nach Kroatien geholfen. Von der OIB-Beantragung bis zur Firmengründung begleitet er seine Kunden persönlich durch jeden Schritt.